RS OGH 1972/6/28 7Ob146/72

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Veröffentlicht am 28.06.1972
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Norm

ABGB §476
ABGB §484
ABGB §914 IIIh

Rechtssatz

Keine Ergänzung eines Servitutsbestellungsvertrages, wonach die Aussicht für ein auf dem herrschenden Grundstück befindliches Hotel freizuhalten ist (Unterlassung der Errichtung von Gebäuden und Einzäunung und der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern), dahin, daß auch die Errichtung einer Straße und deren Benützung durch Personen- oder Lastkraftwagen zu unterlassen ist.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 146/72
    Entscheidungstext OGH 28.06.1972 7 Ob 146/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011560

Dokumentnummer

JJR_19720628_OGH0002_0070OB00146_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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