Norm
ABGB §476Rechtssatz
Keine Ergänzung eines Servitutsbestellungsvertrages, wonach die Aussicht für ein auf dem herrschenden Grundstück befindliches Hotel freizuhalten ist (Unterlassung der Errichtung von Gebäuden und Einzäunung und der Pflanzung von Bäumen und Sträuchern), dahin, daß auch die Errichtung einer Straße und deren Benützung durch Personen- oder Lastkraftwagen zu unterlassen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0011560Dokumentnummer
JJR_19720628_OGH0002_0070OB00146_7200000_001