Norm
ABGB §26Rechtssatz
Die Wiener Stadtwerke sind Unternehmungen iS des § 71 der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien, LGBl 1968/28; sie sind im Handelsregister eingetragen und parteifähig. Nach den Statuten ist auch der amtsführende Stadtrat allein für die Wiener Stadtwerke zeichnungsberechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0009175Dokumentnummer
JJR_19720705_OGH0002_0010OB00151_7200000_002