Norm
ABGB §1100 ARechtssatz
Wurde für die Überlassung einer Wohnung auf Lebenszeit eine einmalige Naturalleistung vereinbart, verwandelt sich diese nach Ablauf der vereinbarten Bestanddauer in Geldleistungen (SZ 33/65).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0020622Dokumentnummer
JJR_19720705_OGH0002_0010OB00154_7200000_002