RS OGH 1972/7/6 2Ob85/72, 2Ob104/08w

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Veröffentlicht am 06.07.1972
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Norm

StVO §46 Abs3

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 46 Abs 3 StVO richtet sich an den Autolenker und nicht an den Insassen, dem die bloße Gewährung der vom Autolenker erbetenen Hilfe noch nicht als Verschulden angerechnet werden kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0075402

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2008
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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