Norm
ABGB §271Rechtssatz
Hinsichtlich der Inhaltserfordernisse eines Beschlusses, mit dem ein Kollisionskurator zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren bestellt wird, ist - der Praxis Rechnung tragend - kein strenger Maßstab anzulegen. Der Ausspruch des Gerichts, der Kläger hat "monatlich den Betrag von Schilling siebenhundert zu Handen der Mutter N.N. in P bei sonstiger Exekution zu bezahlen", ist als Bestellung der Mutter des Beklagten zur Kollisionskuratorin nach § 271 ABGB zur Geltendmachung der in diesem Beschluss zuerkannten Unterhaltsansprüche rechtswirksam.Hinsichtlich der Inhaltserfordernisse eines Beschlusses, mit dem ein Kollisionskurator zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Erkenntnisverfahren und Vollstreckungsverfahren bestellt wird, ist - der Praxis Rechnung tragend - kein strenger Maßstab anzulegen. Der Ausspruch des Gerichts, der Kläger hat "monatlich den Betrag von Schilling siebenhundert zu Handen der Mutter N.N. in P bei sonstiger Exekution zu bezahlen", ist als Bestellung der Mutter des Beklagten zur Kollisionskuratorin nach Paragraph 271, ABGB zur Geltendmachung der in diesem Beschluss zuerkannten Unterhaltsansprüche rechtswirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0049023Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.06.2015