Norm
RDG §84Rechtssatz
Bei der Prüfung der Frage auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand nach dem § 84 Abs 1 RDG - gleichgültig ob nach lit a oder b - kommt es nur darauf an, ob die in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Auf die Ursachen dieser Voraussetzungen, nämlich die Ursachen für die Krankheit oder für die körperlichen oder geistigen Gebrechen, ist hingegen als unbeachtlich nicht einzugehen.Bei der Prüfung der Frage auf Versetzung in den zeitlichen Ruhestand nach dem Paragraph 84, Absatz eins, RDG - gleichgültig ob nach Litera a, oder b - kommt es nur darauf an, ob die in dieser Gesetzesstelle angeführten Voraussetzungen gegeben sind oder nicht. Auf die Ursachen dieser Voraussetzungen, nämlich die Ursachen für die Krankheit oder für die körperlichen oder geistigen Gebrechen, ist hingegen als unbeachtlich nicht einzugehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0072657Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
26.08.2025