RS OGH 1972/9/7 6Ob173/72

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Veröffentlicht am 07.09.1972
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Rechtssatz

Ob unter bestimmten Voraussetzungen die Einbringung der Stammeinlage trotz der Bestimmung des § 63 Abs 3 GmbHG doch im Wege der Aufrechnung zulässig ist, bedeutet eine Frage der rechtlichen Beurteilung; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich.Ob unter bestimmten Voraussetzungen die Einbringung der Stammeinlage trotz der Bestimmung des Paragraph 63, Absatz 3, GmbHG doch im Wege der Aufrechnung zulässig ist, bedeutet eine Frage der rechtlichen Beurteilung; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 173/72
    Entscheidungstext OGH 07.09.1972 6 Ob 173/72
    Veröff: GesRZ 1973,120

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0087584

Dokumentnummer

JJR_19720907_OGH0002_0060OB00173_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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