RS OGH 1972/9/12 4Ob54/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1972
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Norm

ZPO §391 Abs3 C
ZPO §405 D
ZPO §467 Z3 Cb3
ZPO §506 Abs1 Z2
  1. ZPO § 391 heute
  2. ZPO § 391 gültig ab 01.07.1914 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 118/1914
  1. ZPO § 467 heute
  2. ZPO § 467 gültig ab 01.05.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010
  3. ZPO § 467 gültig von 01.03.1919 bis 30.04.2011 zuletzt geändert durch StGBl.Nr. 95/1919
  1. ZPO § 506 heute
  2. ZPO § 506 gültig ab 01.01.1998 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 140/1997
  3. ZPO § 506 gültig von 01.08.1989 bis 31.12.1997 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Gegenüber dem Antrag auf vollständige Abweisung des Klagebegehrens ist eine Verminderung der Klageforderung durch vollständiges oder teilweises Bejahen der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung weniger und daher durch den Antrag der Beklagten auf "vollständige Abweisung des Klagebegehrens" gedeckt; es liegt hier kein Verstoß gegen § 405 ZPO wegen Überschreitung der Rechtsmittelanträge vor.Gegenüber dem Antrag auf vollständige Abweisung des Klagebegehrens ist eine Verminderung der Klageforderung durch vollständiges oder teilweises Bejahen der vom Beklagten eingewendeten Gegenforderung weniger und daher durch den Antrag der Beklagten auf "vollständige Abweisung des Klagebegehrens" gedeckt; es liegt hier kein Verstoß gegen Paragraph 405, ZPO wegen Überschreitung der Rechtsmittelanträge vor.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 54/72
    Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 54/72
    Veröff: SozM IA/d,1031

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0040660

Dokumentnummer

JJR_19720912_OGH0002_0040OB00054_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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