Norm
DHG §2 Abs2Rechtssatz
Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht notwendigerweise der Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung entgegen, weil für ein Verurteilung nach § 431 oder § 335 StG der Grad des Verschuldens nicht wesentlich ist; dieser ist erst bei der Strafbemessung von Bedeutung.Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht notwendigerweise der Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung entgegen, weil für ein Verurteilung nach Paragraph 431, oder Paragraph 335, StG der Grad des Verschuldens nicht wesentlich ist; dieser ist erst bei der Strafbemessung von Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0054813Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
31.03.2014