RS OGH 1976/1/29 4Ob54/72, 4Ob3/73 (4Ob4/73), 2Ob279/75

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.1972
beobachten
merken

Rechtssatz

Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht notwendigerweise der Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung entgegen, weil für ein Verurteilung nach § 431 oder § 335 StG der Grad des Verschuldens nicht wesentlich ist; dieser ist erst bei der Strafbemessung von Bedeutung.Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht notwendigerweise der Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung entgegen, weil für ein Verurteilung nach Paragraph 431, oder Paragraph 335, StG der Grad des Verschuldens nicht wesentlich ist; dieser ist erst bei der Strafbemessung von Bedeutung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 54/72
    Entscheidungstext OGH 12.09.1972 4 Ob 54/72
    Veröff: SZ 46/19 = SozM IA/d,1031 = ZVR 1974/24 S 22 = Arb 9032
  • RS0054813">4 Ob 3/73
    Entscheidungstext OGH 20.02.1973 4 Ob 3/73
    Veröff: EvBl 1973/180 S 399 = Arb 9179
  • RS0054813">2 Ob 279/75
    Entscheidungstext OGH 29.01.1976 2 Ob 279/75
    Auch; nur: Eine strafgerichtliche Verurteilung steht nicht notwendigerweise der Annahme einer entschuldbaren Fehlleistung entgegen. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0054813

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

31.03.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten