RS OGH 2018/11/28 5Ob142/72, 1Ob634/78, 9Ob37/18h

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Veröffentlicht am 12.09.1972
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Norm

ABGB §879 Abs2 Z4 DI
  1. ABGB § 879 heute
  2. ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992

Rechtssatz

Leichtsinn des Bewucherten ist dann gegeben, wenn er unbekümmert um Folgen und Tragweite der eigenen Handlungen vorgeht. Dabei können aber zwischen den Begriffen der Unerfahrenheit, des Leichtsinns, der Vertrauensseligkeit und der Bestandsschwäche keine allzu festen Grenzen gezogen werden (vgl SZ 27/19).Leichtsinn des Bewucherten ist dann gegeben, wenn er unbekümmert um Folgen und Tragweite der eigenen Handlungen vorgeht. Dabei können aber zwischen den Begriffen der Unerfahrenheit, des Leichtsinns, der Vertrauensseligkeit und der Bestandsschwäche keine allzu festen Grenzen gezogen werden vergleiche SZ 27/19).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0016856

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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