RS OGH 1972/9/21 2Ob166/72, 8Ob229/80, 2Ob63/82

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.09.1972
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Norm

StVO §18 Abs1
StVO §21 Abs1

Rechtssatz

Wird der vordere Personenkraftwagen durch unrichtige Bedienung plötzlich zum Stillstand gebracht, braucht der Lenker des nachfahrenden Personenkraftwagens mit einem derart unsachgemäßen und vorschriftswidrigen Verhalten - ungeachtet seiner eigenen Pflicht, Abstand zu halten - nicht zu rechnen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 166/72
    Entscheidungstext OGH 21.09.1972 2 Ob 166/72
  • 8 Ob 229/80
    Entscheidungstext OGH 04.12.1980 8 Ob 229/80
    Vgl aber; Beisatz: Hier: Geschwindigkeitsverminderung durch Schaltschwierigkeiten bei Befahren einer Straßensteigung. (T1)
  • 2 Ob 63/82
    Entscheidungstext OGH 09.03.1982 2 Ob 63/82
    Vgl aber; Beisatz: Darin, daß beim Anfahren durch zu geringe Gaszufuhr der Motor des Fahrzeuges außer Gang gesetzt wird, liegt zwar eine Fehlbedienung, welche jedoch als ein nicht ins Gewicht fallender Fahrfehler zu qualifizieren ist. (T2) Veröff: ZVR 1983/139 S 174

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0074295

Dokumentnummer

JJR_19720921_OGH0002_0020OB00166_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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