Rechtssatz
Ist ein Urteil im ersten Rechtsgang im Ausspruch über die Schuld bereits in Rechtskraft erwachsen, so ist eine abermalige Verhandlung und Entscheidung über die Schuldfrage infolge einer Nichtigkeitsbeschwerde ausgeschlossen; der zweite Rechtsgang hat sich vielmehr auf die Festsetzung der Strafe zu beschränken (EvBl 1954/337, 1968/353).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0100078Dokumentnummer
JJR_19720926_OGH0002_0100OS00149_7200000_001