Norm
ABGB §364 Abs2 B2Rechtssatz
Die Bewohner einer verkehrsreichen und durch den Straßenlärm eher beeinträchtigten Wohngegend müssen nicht auch zusätzlich noch den Lärm einer automatischen Kegelbahn, besonders in den Nachtstunden, in Kauf nehmen, wenn eine solche zusätzliche Beeinträchtigung nach den örtlichen Verhältnissen überhaupt nicht von vornherein zu erwarten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0010572Dokumentnummer
JJR_19720926_OGH0002_0050OB00146_7200000_001