RS OGH 1972/10/4 7Ob193/72

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Veröffentlicht am 04.10.1972
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Norm

ABGB §901 II5

Rechtssatz

Die in einem Kaufvertrag über einen Liegenschaftsanteil zwecks Errichtung einer Eigentumswohnung mit Mitteln des WWF enthaltene Vertragsbestimmung, daß der Verkäufer keine Gewähr "für die Gewährung oder den Zeitpunkt der Gewährung des angestrebten Darlehens des WWF" übernehme, kann nur dahin verstanden werden, daß Ersatzansprüche des Käufers gegen den Verkäufer aus der unterbliebenen oder verspäteten Darlehensgewährung ausgeschlossen sind. Ein Ausschluß der Geltendmachung des Vertragsauflösungsgrundes des Wegfalles der Geschäftsgrundlage ist jedoch durch diese Vertragsbestimmung nicht erfolgt.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 193/72
    Entscheidungstext OGH 04.10.1972 7 Ob 193/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0017633

Dokumentnummer

JJR_19721004_OGH0002_0070OB00193_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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