RS OGH 1972/10/5 3Ob42/72

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Veröffentlicht am 05.10.1972
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Rechtssatz

Vor Wirksamwerden des § 63 Abs 1 KFG 1967 war der Geschädigte im Verhältnis zum Versicherer nicht forderungsberechtigt, es sei denn, er ließ sich den Deckungsanspruch des Haftpflichtigen gegen den Versicherer pfänden und überweisen.Vor Wirksamwerden des Paragraph 63, Absatz eins, KFG 1967 war der Geschädigte im Verhältnis zum Versicherer nicht forderungsberechtigt, es sei denn, er ließ sich den Deckungsanspruch des Haftpflichtigen gegen den Versicherer pfänden und überweisen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 42/72
    Entscheidungstext OGH 05.10.1972 3 Ob 42/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0004150

Dokumentnummer

JJR_19721005_OGH0002_0030OB00042_7200000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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