Norm
USchG §1Rechtssatz
Der Umstand, daß der Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung des Angeklagten sowohl gegenüber seinen ehelichen als auch gegenüber seinen unehelichen Kindern zum Teil ident ist, kann die Anwendung des § 265 StPO für sich allein nicht begründen.Der Umstand, daß der Zeitraum der Unterhaltspflichtverletzung des Angeklagten sowohl gegenüber seinen ehelichen als auch gegenüber seinen unehelichen Kindern zum Teil ident ist, kann die Anwendung des Paragraph 265, StPO für sich allein nicht begründen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0076501Dokumentnummer
JJR_19721010_OGH0002_0100OS00128_7200000_002