Norm
MG §19 Abs2 Z5 A1Rechtssatz
Kein Eigenbedarf des Vermieters im Sinne des § 19 Abs 2 Z 5 und Z 6 MG, wenn das Gebäude, in dem sich der Mietgegenstand befindet, ganz oder teilweise abgetragen werden soll und dadurch der Bestandgegenstand überhaupt vernichtet wird.Kein Eigenbedarf des Vermieters im Sinne des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5 und Ziffer 6, MG, wenn das Gebäude, in dem sich der Mietgegenstand befindet, ganz oder teilweise abgetragen werden soll und dadurch der Bestandgegenstand überhaupt vernichtet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0067764Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.06.2013