Norm
EO §35 ERechtssatz
Das Urteil im Oppositionsprozess wirkt über den Rahmen der einzelnen Exekution hinaus, die nur Anlass zur Klage gab. Mit der Impugnationsklage nach § 36 EO wird geltend gemacht, dass die Exekutionsbewilligung verfehlt und daher die bewilligte Exekution unzulässig sei. Das Urteil in einem Prozess nach § 36 EO wirkt nur für die betreffende Exekution (SZ 42/32, 3 Ob 97/69).Das Urteil im Oppositionsprozess wirkt über den Rahmen der einzelnen Exekution hinaus, die nur Anlass zur Klage gab. Mit der Impugnationsklage nach Paragraph 36, EO wird geltend gemacht, dass die Exekutionsbewilligung verfehlt und daher die bewilligte Exekution unzulässig sei. Das Urteil in einem Prozess nach Paragraph 36, EO wirkt nur für die betreffende Exekution (SZ 42/32, 3 Ob 97/69).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0001660Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.12.2018