RS OGH 1972/10/27 2Ob45/72

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Veröffentlicht am 27.10.1972
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Norm

EKHG §9 Abs2 G
KFG 1967 §101 Abs5

Rechtssatz

Wird in der Transportbewilligung lediglich die Empfehlung erteilt, die Durchführung von Schwertransporten während der Dunkelheit nach Möglichkeit zu vermieden, so begründet eine Zuwiderhandlung ohne besondere Gründe zwar noch keine Verschulden, grundsätzlich aber Haftung nach dem EKHG.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 45/72
    Entscheidungstext OGH 27.10.1972 2 Ob 45/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0059150

Dokumentnummer

JJR_19721027_OGH0002_0020OB00045_7200000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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