RS OGH 1972/11/8 7Ob218/72 (7Ob219/72)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.11.1972
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Norm

ZPO §519 Z2 C
  1. ZPO § 519 heute
  2. ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Hob die zweite Instanz das Ersturteil sowie das diesem vorangegangene Verfahren einschließlich der Aufkündigung als nichtig auf und wies sie den Antrag auf Erlassung der Aufkündigung zurück, so ist dagegen gemäß § 519 Z 2 ZPO ein Rekurs zulässig.Hob die zweite Instanz das Ersturteil sowie das diesem vorangegangene Verfahren einschließlich der Aufkündigung als nichtig auf und wies sie den Antrag auf Erlassung der Aufkündigung zurück, so ist dagegen gemäß Paragraph 519, Ziffer 2, ZPO ein Rekurs zulässig.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 218/72
    Entscheidungstext OGH 08.11.1972 7 Ob 218/72
    Veröff: MietSlg 24583

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0043780

Dokumentnummer

JJR_19721108_OGH0002_0070OB00218_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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