Norm
ABGB §1210Rechtssatz
Die Ausschließungserklärung des anderen Mitgliedes in einer Zweimanngesellschaft kann nicht auch als (konkludente) Aufkündigung einer auf unbestimmte Dauer abgeschlossenen Gesellschaft aufgefaßt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0022254Dokumentnummer
JJR_19721108_OGH0002_0010OB00204_7200000_003