Norm
AngG §1 IdRechtssatz
Ob das Dienstverhältnis dem AngG unterstellt werden kann, hängt davon ab, ob bei einer einheitlichen Beurteilung des Dienstverhältnisses die Tätigkeiten, welche die im § 1 AngG für eine Angestellteneigenschaft geforderten Merkmale haben, gegenüber den sonstigen Tätigkeiten überwiegen (Arb 7976, 7569, 6146 ua).Ob das Dienstverhältnis dem AngG unterstellt werden kann, hängt davon ab, ob bei einer einheitlichen Beurteilung des Dienstverhältnisses die Tätigkeiten, welche die im Paragraph eins, AngG für eine Angestellteneigenschaft geforderten Merkmale haben, gegenüber den sonstigen Tätigkeiten überwiegen (Arb 7976, 7569, 6146 ua).
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Vorwiegend, Wichtigkeit, Verhältnis, hauptsächlich, Inanspruchnahme, GesamtbetrachtungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0027826Dokumentnummer
JJR_19721114_OGH0002_0040OB00084_7200000_001