RS OGH 1972/11/15 7Ob225/72

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Veröffentlicht am 15.11.1972
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Rechtssatz

Abweisung der auf § 67 VersVG gestützten Klage des Versicherers, solange noch nicht feststeht, ob dem Versicherungsnehmer ein Schaden entstehen wird (Hier war bloß der Schaden des Dritten eingetreten; ob der Versicherungsnehmer dafür hafte, stand noch nicht fest).Abweisung der auf Paragraph 67, VersVG gestützten Klage des Versicherers, solange noch nicht feststeht, ob dem Versicherungsnehmer ein Schaden entstehen wird (Hier war bloß der Schaden des Dritten eingetreten; ob der Versicherungsnehmer dafür hafte, stand noch nicht fest).

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 225/72
    Entscheidungstext OGH 15.11.1972 7 Ob 225/72
    Veröff: VersR 1973,1180

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0080674

Dokumentnummer

JJR_19721115_OGH0002_0070OB00225_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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