Rechtssatz
Abweisung der auf § 67 VersVG gestützten Klage des Versicherers, solange noch nicht feststeht, ob dem Versicherungsnehmer ein Schaden entstehen wird (Hier war bloß der Schaden des Dritten eingetreten; ob der Versicherungsnehmer dafür hafte, stand noch nicht fest).Abweisung der auf Paragraph 67, VersVG gestützten Klage des Versicherers, solange noch nicht feststeht, ob dem Versicherungsnehmer ein Schaden entstehen wird (Hier war bloß der Schaden des Dritten eingetreten; ob der Versicherungsnehmer dafür hafte, stand noch nicht fest).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0080674Dokumentnummer
JJR_19721115_OGH0002_0070OB00225_7200000_001