Norm
ABGB §1393 CaRechtssatz
Wurde in einem Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer Buchdruckerei vereinbart, daß diese Räume ohne Zustimmung des Vermieters nicht weitergegeben oder vermietet werden dürfen, so verletzt der Mieter durch eine Verpachtung seines Druckereiunternehmens ohne Zustimmung des Vermieters die von ihm im Mietvertrag übernommene Unterlassungspflicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0032772Dokumentnummer
JJR_19721116_OGH0002_0060OB00159_7200000_001