RS OGH 1972/11/16 6Ob159/72

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Veröffentlicht am 16.11.1972
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Norm

ABGB §1393 Ca

Rechtssatz

Wurde in einem Mietvertrag über Räume zum Betrieb einer Buchdruckerei vereinbart, daß diese Räume ohne Zustimmung des Vermieters nicht weitergegeben oder vermietet werden dürfen, so verletzt der Mieter durch eine Verpachtung seines Druckereiunternehmens ohne Zustimmung des Vermieters die von ihm im Mietvertrag übernommene Unterlassungspflicht.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 159/72
    Entscheidungstext OGH 16.11.1972 6 Ob 159/72
    Veröff: MietSlg 24146

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0032772

Dokumentnummer

JJR_19721116_OGH0002_0060OB00159_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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