RS OGH 1988/5/10 5Ob200/72, 7Ob642/76, 7Ob578/77, 7Ob603/79, 1Ob616/81, 2Ob688/87

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Veröffentlicht am 21.11.1972
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Rechtssatz

Zuspruch eines minus bei einer Eigentumsfreiheitsklage, wenn feststeht, daß die vom Kläger überhaupt geleugnete Dienstbarkeit in einem geringeren Umfang besteht, als sie von der beklagten Partei in Anspruch genommen wird ( vgl auch schon SZ 42/10 ).Zuspruch eines minus bei einer Eigentumsfreiheitsklage, wenn feststeht, daß die vom Kläger überhaupt geleugnete Dienstbarkeit in einem geringeren Umfang besteht, als sie von der beklagten Partei in Anspruch genommen wird ( vergleiche auch schon SZ 42/10 ).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0012135

Dokumentnummer

JJR_19721121_OGH0002_0050OB00200_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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