Norm
StGB §85 Z3 CRechtssatz
Das Zusammentreffend durch die Tat verursachter geistiger und somatischer Beeinträchtigungen ohne Wahrscheinlichkeit der Wiederherstellung, welches (erst) ein dauerndes Krankheitsbild der Hinfälligkeit ergibt, rechtfertigt die Annahme des Qualifikationsmerkmales immerwährenden Siechtums im Sinne des § 156 lit b StG (nunmehr § 85 Z 3 StGB).Das Zusammentreffend durch die Tat verursachter geistiger und somatischer Beeinträchtigungen ohne Wahrscheinlichkeit der Wiederherstellung, welches (erst) ein dauerndes Krankheitsbild der Hinfälligkeit ergibt, rechtfertigt die Annahme des Qualifikationsmerkmales immerwährenden Siechtums im Sinne des Paragraph 156, Litera b, StG (nunmehr Paragraph 85, Ziffer 3, StGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0092700Dokumentnummer
JJR_19721122_OGH0002_0110OS00160_7200000_001