RS OGH 2025/3/28 3Ob144/72; 6Ob115/75; 1Ob753/78; 8Ob591/78; 1Ob626/79; 5Ob748/81 (5Ob749/81); 7Ob61

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Veröffentlicht am 30.11.1972
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Rechtssatz

Zwischen der Forderung aus dem Grundgeschäft und der Forderung aus einem diesbezüglichen Deckungswechsel besteht keine Identität; es liegen vielmehr zwei verschiedene Forderungen vor, die nur insofern in einem Zusammenhang stehen, als durch die Zahlung der einen Forderung auch die andere erlischt (SZ 11/5, SZ 12/17, SZ 23/247, SZ 26/217, EvBl 1960/337, Neumann - Lichtblau 4.Auflage 372).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0041337

Im RIS seit

30.11.1972

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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