Rechtssatz
Bei Novellierung strafrechtlicher Bestimmungen ist es rechtlich verfehlt, in der Übergangszeit aus den alten und neuen Bestimmungen die für den Angeklagten günstigsten Teilbestimmungen zu entnehmen und zu kombinieren; vielmehr sind die alten und die neuen Bestimmungen als jeweilige Einheit miteinander zu vergleichen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0088907Dokumentnummer
JJR_19721207_OGH0002_0090OS00088_7200000_001