Norm
ABGB §901 II5Rechtssatz
Wurde für die bei Herstellung eines Films zu erbringenden Leistungen im Hinblick auf die durch die Sendung des Films seitens des Bestellers (ORF) erwartete Werbewirkung ein außergewöhnlich niedriges Entgelt vereinbart, kam es aber aus dem Besteller zu vertretenden Gründen nicht zur Sendung, so wird die Vereinbarung des außergewöhnlich niedrigen Preises hinfällig (vgl SZ 35/47, MietSlg 23079 und andere). Der Unternehmer ist zur Forderung eines angemessenen Entgeltes für die von ihm tatsächlich erbrachten Leistungen berechtigt (vgl SZ 35/66; Arb 8844; ZAS 1969,18 und andere).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0017625Dokumentnummer
JJR_19721213_OGH0002_0070OB00235_7200000_001