RS OGH 2011/10/12 1Ob264/72, 3Ob45/11f

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Veröffentlicht am 20.12.1972
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Rechtssatz

Das Prozessgericht ist jedenfalls dann zur Verhandlung und Entscheidung über den Zurückweisungsantrag einer Prozesspartei berufen, wenn die Erklärung der Nebenintervention durch einen an das Prozessgericht gerichteten Schriftsatz erfolgte und das Prozessgericht daher die Zustellung des Nebeninterventionsschriftsatzes veranlasste.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0035453

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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