RS OGH 1972/12/20 7Ob277/72, 1Ob2/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.1972
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Norm

ABGB §163 E
ZPO §530 Abs1 Z7 G5

Rechtssatz

Wenn es auch richtig ist, daß der Wahrscheinlichkeitsgrad der Vaterschaft zu einem bestimmten Kind in erster Linie für jene Fälle bedeutsam ist, in welchen die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB gegen den Beklagten spricht, so kann auch für die Beurteilung, ob eine Beiwohnung innerhalb der kritischen Zeit als erwiesen angesehen wird oder nicht, die Wahrscheinlichkeit der Erzeugerschaft des Beklagten durchaus von Bedeutung sein.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 277/72
    Entscheidungstext OGH 20.12.1972 7 Ob 277/72
  • 1 Ob 2/73
    Entscheidungstext OGH 21.02.1973 1 Ob 2/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0048292

Dokumentnummer

JJR_19721220_OGH0002_0070OB00277_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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