Norm
ABGB §163 ERechtssatz
Wenn es auch richtig ist, daß der Wahrscheinlichkeitsgrad der Vaterschaft zu einem bestimmten Kind in erster Linie für jene Fälle bedeutsam ist, in welchen die Vermutung des § 163 Abs 1 ABGB gegen den Beklagten spricht, so kann auch für die Beurteilung, ob eine Beiwohnung innerhalb der kritischen Zeit als erwiesen angesehen wird oder nicht, die Wahrscheinlichkeit der Erzeugerschaft des Beklagten durchaus von Bedeutung sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0048292Dokumentnummer
JJR_19721220_OGH0002_0070OB00277_7200000_001