RS OGH 1972/12/22 10Os185/72, 10Os186/72, 10Os187/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1972
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Norm

PresseG §40
PresseG §42 Abs2
StPO §44
StPO §285a Z1
StPO §285b Abs2

Rechtssatz

1) Bedeutung einer Änderung des Firmennamens des Verfallsbeteiligten (hier einer GmbH) für den formellen Nachweis der Vollmacht des Verteidigers zur Erhebung der Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Verfallserkenntnis.

2) Im Verfahren über Beschwerden sind wie in jenem über Berufungen Neuerungen (auch betreffend das Vollmachtsverhältnis) nicht grundsätzlich ausgeschlossen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0072201

Dokumentnummer

JJR_19721222_OGH0002_0100OS00185_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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