RS OGH 1973/1/9 4Ob97/72

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Veröffentlicht am 09.01.1973
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Norm

ABGB §1152 M

Rechtssatz

Es entspricht der Billigkeit, die dem Arbeitnehmer gebührende Abfertigung mit der Zahl der Dienstjahre steigen zu lassen, wenn dieser längere Zeit hindurch seine Kraft dem Unternehmen gewidmet hat und der Wert dieser Arbeit infolge Eingewöhnung, Übung und Erfahrung im Lauf der Zeit gestiegen ist. Dies gilt auch für das Lehrverhältnis.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 97/72
    Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 97/72
    Veröff: Arb 9083 = SozM IC,849 = IndS 1975 3,943 (kritisch Red) = ZAS 1975,54 (Tomandl)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021474

Dokumentnummer

JJR_19730109_OGH0002_0040OB00097_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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