RS OGH 1973/1/9 4Ob97/72

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Veröffentlicht am 09.01.1973
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Norm

ABGB §1152 M

Rechtssatz

Der Zweck der bei Beendigung des Arbeiterdienstverhältnisses zu gewährenden Abfertigung besteht darin, dem Arbeiter, der seine Arbeitskraft durch viele Jahre hindurch demselben Dienstgeber zur Verfügung gestellt hat, einen besonderen Vorteil zu gewähren. Damit soll nicht nur seine Treue belohnt, sondern auch der Nutzen, den das Unternehmen aus der Arbeit des Dienstnehmers gezogen hat, berücksichtigt werden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 97/72
    Entscheidungstext OGH 09.01.1973 4 Ob 97/72
    Veröff: Arb 9083 = SozM IC,849 = IndS 1975 3,943 = ZAS 1975,54 (Tomandl)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0021468

Dokumentnummer

JJR_19730109_OGH0002_0040OB00097_7200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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