Norm
BAG §1Rechtssatz
Durch Regelungen wie "einschließlich der Lehrlinge" (§ 1 BäckAG, § 2 ArbUrlG) soll nur die Subsumierbarkeit des Lehrlings unter den Dienstnehmerbegriff betont und die Einordnung der Lehrlinge in die Gruppe der Arbeiter dargetan werden.Durch Regelungen wie "einschließlich der Lehrlinge" (Paragraph eins, BäckAG, Paragraph 2, ArbUrlG) soll nur die Subsumierbarkeit des Lehrlings unter den Dienstnehmerbegriff betont und die Einordnung der Lehrlinge in die Gruppe der Arbeiter dargetan werden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitnehmerbegriffEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0053026Dokumentnummer
JJR_19730109_OGH0002_0040OB00097_7200000_003