Norm
ZPO §1 AcRechtssatz
Die fehlende Sachlegitimation der klagenden Partei ist nur bei mangelnder Schlüssigkeit der Klage von Amts wegen, sonst aber nur bei Bestreitung des Anspruches durch die beklagte Partei zu beachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0035027Im RIS seit
10.01.1973Zuletzt aktualisiert am
28.04.2025