Norm
ABGB §1295 Ia2Rechtssatz
Dir durch den Tod des Gatten eingetretene Minderung der eigenen Einkünfte der Gattin als Unternehmerin (Firmengesellschafterin zusammen mit ihrem Gatten) ist ein durch § 1327 ABGB nicht gedeckter mittelbarer Schaden.Dir durch den Tod des Gatten eingetretene Minderung der eigenen Einkünfte der Gattin als Unternehmerin (Firmengesellschafterin zusammen mit ihrem Gatten) ist ein durch Paragraph 1327, ABGB nicht gedeckter mittelbarer Schaden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0022555Dokumentnummer
JJR_19730111_OGH0002_0020OB00237_7200000_001