RS OGH 1973/1/12 3Ob151/72

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Veröffentlicht am 12.01.1973
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Norm

EO §65 B
EO §183 Abs3
EO §213 IIB
EO §213 V

Rechtssatz

Die Unterlassung der Entscheidung über einen Antrag nach § 183 Abs 4 EO bildet dann kein zulässiges Beschwerdeinteresse eines Rekurses des Verpflichteten gegen den Meistbotverteilungsbeschluß mehr, wenn die Zuschlagserteilung bereits in Rechtskraft erwachsen ist.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 151/72
    Entscheidungstext OGH 12.01.1973 3 Ob 151/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002261

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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