Norm
EO §78Rechtssatz
Prozeßkosten ein und desselben Rechtsstreites sind wegen ihres Zusammenhanges bei Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit nach § 528 Abs 1 vierter Fall ZPO zusammenzurechnen.Prozeßkosten ein und desselben Rechtsstreites sind wegen ihres Zusammenhanges bei Beurteilung der Rechtsmittelzulässigkeit nach Paragraph 528, Absatz eins, vierter Fall ZPO zusammenzurechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0002476Dokumentnummer
JJR_19730112_OGH0002_0030OB00004_7300000_001