Rechtssatz
Mieter der eigenen Sache kann ein Alleineigentümer nur dann sein, wenn der Gebrauch der Sache einem Dritten etwa als Fruchtnießer gebührt (vgl Klang 2. Auflage V 35).Mieter der eigenen Sache kann ein Alleineigentümer nur dann sein, wenn der Gebrauch der Sache einem Dritten etwa als Fruchtnießer gebührt vergleiche Klang 2. Auflage römisch fünf 35).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020419Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.02.2013