Norm
ABGB §178 ARechtssatz
Zu der im § 178 ABGB angeführten Voraussetzung "wenn der Vater ......die damit verbundenen Pflichten nicht erfüllt" gehören ua die Vernachlässigung der Unterhaltspflicht, die Nichterfüllung der Erziehungspflicht, ein der Erziehung des Kindes abträgliches Verhalten, wie zB Zwistigkeiten zwischen den Eltern, die sich in Beschimpfungen oder Mißhandlungen äußern und bei denen die Gefahr des bösen Beispiels für das Kind oder dessen mögliche Gefährdung vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0048765Dokumentnummer
JJR_19730125_OGH0002_0060OB00012_7300000_001