RS OGH 1973/2/20 3Ob16/73, 3Ob17/73

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1973
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Norm

EO §331 F
  1. EO § 331 heute
  2. EO § 331 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021
  3. EO § 331 gültig von 01.08.1989 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989

Rechtssatz

Der Umstand, daß bei Exekution auf ein bereits verbüchertes Fruchtgenußrecht wegen der damit verbundenen Grundbuchseintragungen die Erlassung eines zusätzlichen Leistungsverbotes an den Drittschuldner überflüssig ist, macht dieses Leistungsverbot dann nicht entbehrlich, wenn ein noch unverbücherter Anspruch auf ein Fruchtgenußrecht in Exekution gezogen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0004307

Dokumentnummer

JJR_19730220_OGH0002_0030OB00016_7300000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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