RS OGH 2025/6/26 3Ob28/73; 6Ob43/74; 7Ob121/74; 7Ob146/75; 2Ob193/75 (2Ob194/75); 7Ob574/77; 7Ob647/

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Veröffentlicht am 20.02.1973
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Rechtssatz

Die Vorschrift des § 192 Abs 2 ZPO, wonach die Abweisung eines Unterbrechungsantrages durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, ist lediglich in jenen Fällen unanwendbar, in welchen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (hier § 9 KrntHöfeG).Die Vorschrift des Paragraph 192, Absatz 2, ZPO, wonach die Abweisung eines Unterbrechungsantrages durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, ist lediglich in jenen Fällen unanwendbar, in welchen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (hier Paragraph 9, KrntHöfeG).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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