RS OGH 1973/2/20 3Ob28/73, 6Ob43/74, 7Ob121/74, 7Ob146/75, 2Ob193/75 (2Ob194/75), 7Ob574/77, 7Ob647/

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.02.1973
beobachten
merken

Norm

ZPO §192 Abs2 B1
ZPO §192 Abs2 B11

Rechtssatz

Die Vorschrift des § 192 Abs 2 ZPO, wonach die Abweisung eines Unterbrechungsantrages durch ein Rechtsmittel nicht angefochten werden kann, ist lediglich in jenen Fällen unanwendbar, in welchen das Gesetz eine Unterbrechung zwingend vorschreibt (hier § 9 KrntHöfeG).

Entscheidungstexte

Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten