RS OGH 1973/2/21 1Ob13/73, 5Ob295/01w

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Veröffentlicht am 21.02.1973
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Norm

ABGB §1371

Rechtssatz

Ein dem Pfandnehmer eingeräumtes Ermessen bei der Verwertung des Pfandes ist Willkür, die § 1371 ABGB verpönt; der Ausdruck "Willkür" ist nämlich keineswegs so zu verstehen, daß Schädigungsabsicht des Gläubigers vorliegen muß.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 13/73
    Entscheidungstext OGH 21.02.1973 1 Ob 13/73
    Veröff: JBl 1974,90 = SZ 46/24
  • 5 Ob 295/01w
    Entscheidungstext OGH 15.01.2002 5 Ob 295/01w
    Beisatz: Wird einer für den Liegenschaftseigentümer einschreitenden Bank eine umfassende Vollmacht zur Vorbereitung und Durchführung des privaten Verkaufs einer Liegenschaft erteilt, die der hypothekarischen Sicherung eines gewährten Kredits dient, deutet das auf eine Umgehung der Verbotsnorm des § 1371 ABGB hin.(T1); Veröff: SZ 2002/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0032391

Dokumentnummer

JJR_19730221_OGH0002_0010OB00013_7300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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