RS OGH 1973/2/21 1Ob13/73

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Veröffentlicht am 21.02.1973
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Norm

ABGB §1371

Rechtssatz

Die Frage, ob die Ungültigkeit einer Nebenbestimmung nach § 1371 ABGB die Nebenabrede allein oder ausnahmsweise den ganzen Vertrag ergreift, hängt von dem Inhalt der Abrede und ihrer Bedeutung für das Vertragsverhältnis ab.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0032405

Dokumentnummer

JJR_19730221_OGH0002_0010OB00013_7300000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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