RS OGH 1973/3/1 5AZR453/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.03.1973
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Norm

ABGB §1151 IA
ABGB §1153 A
BGB §611

Rechtssatz

1.)

Unterbrechungen privater Telefongespräche während der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber muß der Arbeitnehmer hinnehmen.

2.)

Dies gilt auch dann, wenn die Unterbrechung mittels einer Aufschaltanlage herbeigeführt wird.

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104262

Dokumentnummer

JJR_19730301_AUSL000_005AZR00453_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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