Norm
UWG §2 D10Rechtssatz
Angaben über den Umfang der Betriebsstätte gehören zu den Angaben "über geschäftliche Verhältnisse" im Sinne des § 2 UWG, weil dieser vom Käuferpublikum regelmäßig als nicht unwesentlicher Anhaltspunkt für die Beurteilung der Größe und des Erfolges des betreffenden Unternehmens gewertet wird.Angaben über den Umfang der Betriebsstätte gehören zu den Angaben "über geschäftliche Verhältnisse" im Sinne des Paragraph 2, UWG, weil dieser vom Käuferpublikum regelmäßig als nicht unwesentlicher Anhaltspunkt für die Beurteilung der Größe und des Erfolges des betreffenden Unternehmens gewertet wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0078822Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2018