Norm
ABGB §1052 ARechtssatz
Auch wenn es sich bei der Leistung, mit welcher ein Vertragsteil säumig ist, nur um eine Nebenleistung handelt, ist das Entstehen eines Zurückbehaltungsrechtes im Sinne des § 1052 ABGB noch nicht ausgeschlossen (Hier Kostentragung bei Kaufvertrag).Auch wenn es sich bei der Leistung, mit welcher ein Vertragsteil säumig ist, nur um eine Nebenleistung handelt, ist das Entstehen eines Zurückbehaltungsrechtes im Sinne des Paragraph 1052, ABGB noch nicht ausgeschlossen (Hier Kostentragung bei Kaufvertrag).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0020017Zuletzt aktualisiert am
09.02.2010