Norm
ZPO §190 ARechtssatz
Ein erst nach Fällung des Urteils erster Instanz anhängig gemachter Prozeß kann nicht als Grundlage eines Antrages auf Unterbrechung des Revisionsverfahrens dienen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0036791Im RIS seit
07.03.1973Zuletzt aktualisiert am
15.07.2025