Norm
ABGB §1154bRechtssatz
Lohnfortzahlung bei Krankheit während eines Arbeitskampfes. Der in § 1 Abs 1 LFZG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können.Lohnfortzahlung bei Krankheit während eines Arbeitskampfes. Der in Paragraph eins, Absatz eins, LFZG genannte Zeitraum von sechs Wochen verlängert sich nicht um die Tage, an denen der erkrankte Arbeiter, wäre er arbeitsfähig geblieben, wegen Aussperrung oder Streiks nicht hätte arbeiten können.
Veröff: AuR 1973,349 (kritisch Herschel)
Schlagworte
*D*, Angestellte, Dienstverhinderung, Fortzahlung, Erkrankung, Entgelt, Arbeitsniederlegung, Verhinderung, Lohn, Gehalt, DauerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1973:RS0104495Dokumentnummer
JJR_19730308_AUSL000_005AZR00491_7200000_001